Abwendungsvereinbarung von enercity - was bedeutet das?

Sie erhalten als Haushaltskunde in der Grundversorgung unser Angebot für eine Abwendung der Zählersperrung von uns ganz automatisch mit Ihrer Mahnung und haben danach Zeit bis spätestens zur Sperrung, unser Angebot anzunehmen. 

Sobald Sie eine Ratenvereinbarung (Abwendungsvereinbarung) bei uns abgeschlossen haben, wird ihr Strom- bzw. Gaszähler nicht gesperrt.

Bitte beachten Sie dabei, dass dieses Angebot nur bis zur Sperrung annehmen können. Sollten Sie das Angebot erst nach der Sperrung annehmen, bleibt es bei der Sperrung bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen. Wenn Sie nach Abschluss der Abwendungsvereinbarung die vereinbarten Raten nicht zahlen, werden wir den Prozess wieder aufnehmen und es droht erneut die Sperrung ihres Zählers.

Ein Beispiel für die Abwendungsvereinbarung und Einwilligungserklärung nach § 41 g EnWG finden Sie unten auf dieser Seite. 

Bei Fragen zur Abwendungsvereinbarung melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice über unser Kontaktformular.

Sie erreichen uns außerdem von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag von 9 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer +49.800.36372489.