Abwendungsvereinbarung von enercity - was bedeutet das?
Sie erhalten unser Angebot für eine Abwendung der Zählersperrung von uns ganz automatisch mit Ihrer Mahnung und haben danach Zeit bis zum angegebenen Datum unser Angebot anzunehmen.
Sobald Sie eine Ratenvereinbarung (Abwendungsvereinbarung) bei uns abgeschlossen haben, wird ihr Strom- bzw. Gaszähler nicht gesperrt.
Bitte beachten Sie dabei, dass dieses Angebot einmalig ist. Sollten Sie auch die vereinbarten Raten nicht zahlen, werden wir den Prozess wieder aufnehmen und es droht erneut die Sperrung ihres Zählers.
Ein Beispiel für die Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 5 Nr. 1 und 2 StromGVV bzw. GasGVV bzw. § 118 b ENWG finden Sie unten rechts auf dieser Seite.
Bei Fragen zur Abwendungsvereinbarung melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice über unser Kontaktformular.
Sie erreichen uns außerdem von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag von 9 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer +49.800.36372489.
Mehr Informationen zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung finden Sie auch hier.